Mittwoch, Mai 09, 2007

Passivrauchen ist Kündigungsgrund

Das Landessozialgericht in Hessen hat entschieden, dass Arbeitnehmer, die dem Passivrauchen am Arbeitsplatz nicht entgehen können, kündigen können und trotzdem sofort vollen Anspruch auf das Arbeitslosengeld haben.
Im konkreten Fall hatte ein Firmeninhaber im gesamten Unternehmen das Rauchen erlaubt und auch nicht auf berechtigte Beschwerden des Arbeitnehmers reagiert. Daraufhin hatte der nichtrauchende Arbeitnehmer gekündigt.
Jetzt hat das Gericht entschieden, dass die Arbeitsagentur in einem solchen Falle keine Sperrzeiten aussprechen darf, weil hier ein wichtiger Grund für die Kündigung des Arbeitnehmers vorgelegen hat (AZ L6 AL 24/05).

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